2004-03

Wichtige Informationen

 

Welche Vorschriften müssen Ausländer bei der Beantragung der Beurkundung einer Eheschlieäung mit einem chinesischen Staatsb¹rger beachtenä

 

 


 


1. Welche Ausländer sind berechtigt, in China eine Ehe mit einem chinesischen Staatsb¹rger zu schlieäen?
Folgende Ausländer d¹rfen in China eine Ehe mit einem chinesischen Staatsb¹rger schlieäen: Ausländer und Chinesen mit ausländischer Staatsb¹rgerschaft, die vor¹bergehend oder langfristig in China leben sowie Auslandschinesen, die ihren Wohnsitz in China angemeldet haben.

2. Welche Chinesen d¹rfen keine Ausländer heiraten?
Laut chinesischem Gesetz sind folgende chinesische B¹rger von einer Eheschlieäung mit Ausländern ausgeschlossen:
a) Aktive Soldaten, Diplomaten, Polizisten, im Geheimdienst oder anderen wichtigen Funktionen mit geheimem Charakter Tätige
b) Strafgefangene oder sich zur Umerziehung im Arbeitslager Befindende


3. Wo reicht man die Unterlagen f¹r die Eheschlieäung ein?
Beide Parteien, der Mann und die Frau, die innerhalb der Grenzen der VR China heiraten mächten, m¹ssen gemeinsam zu einem von der Provinz, dem Autonomen Gebiet oder der regierungsunabhängigen Stadt bestimmten Standesamt in einer Meldebehärde gehen und dort ihre Eheschlieäung beantragen.

4. Welche Dokumente m¹ssen Ausländer bei der Beantragung der Beurkundung einer Eheschlieäung vorlegen?
a) Reisepass, Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Nachweis ihrer Staatsb¹rgerschaft
b) Von der Polizeibehärde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung, von der Ausländerbehärde vergebener Personalausweis oder Einreisevisum
c) Eine vom Auswärtigen Amt des betreffenden Auslandes (oder vom Auswärtigen Amt bemächtigten Organ) und von einer Chinesischen Botschaft oder einem Chinesischem Konsulat im Ausland beglaubigte, im jeweiligen Ausland notariell beglaubigte Bescheinigung ¹ber den Ehestand oder eine von der Botschaft oder vom Konsulat des betreffenden Auslandes ausgestellte Bescheinigung ¹ber den Ehestand.

5. Welche Unterlagen m¹ssen Ausländer bei der Beantragung der Beurkundung einer Eheschlieäung vorlegen?
Chinesische B¹rger und Ausländer, die diese Bestimmungen erf¹llen und ihre Dokumente komplett haben, kännen diese mitsamt einem Foto beider Partner beim zuständigen Standesamt einreichen. Wenn diese nach einer Untersuchung des Standesamtes dem Chinesischen Ehegesetz und den betreffenden Bestimmungen entsprechen, kann die Beurkundung der Eheschlieäung innerhalb eines Monats vollzogen werden und die Heiratsurkunde ausgestellt werden. Auf die Heiratsurkunde wird ein Foto beider Partner geklebt und ein Sonderstempel der chinesischen Heiratsbehärde ¹ber Kreisniveau, die f¹r chinesisch-ausländische Eheschlieäungen zuständig ist, aufgestempelt.