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1. Welche Ausländer sind berechtigt, in China eine Ehe mit
einem chinesischen Staatsb¹rger zu schlieäen?
Folgende Ausländer d¹rfen in China eine Ehe mit einem chinesischen
Staatsb¹rger schlieäen: Ausländer und Chinesen mit ausländischer
Staatsb¹rgerschaft, die vor¹bergehend oder langfristig
in China leben sowie Auslandschinesen, die ihren Wohnsitz in China
angemeldet haben.
2. Welche Chinesen d¹rfen keine Ausländer heiraten?
Laut chinesischem Gesetz sind folgende chinesische B¹rger
von einer Eheschlieäung mit Ausländern ausgeschlossen:
a) Aktive Soldaten, Diplomaten, Polizisten, im Geheimdienst oder
anderen wichtigen Funktionen mit geheimem Charakter Tätige
b) Strafgefangene oder sich zur Umerziehung im Arbeitslager Befindende
3. Wo reicht man die Unterlagen f¹r die Eheschlieäung
ein?
Beide Parteien, der Mann und die Frau, die innerhalb der Grenzen
der VR China heiraten mächten, m¹ssen gemeinsam zu einem
von der Provinz, dem Autonomen Gebiet oder der regierungsunabhängigen
Stadt bestimmten Standesamt in einer Meldebehärde gehen und dort
ihre Eheschlieäung beantragen.
4. Welche Dokumente m¹ssen Ausländer bei der Beantragung
der Beurkundung einer Eheschlieäung vorlegen?
a) Reisepass, Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Nachweis
ihrer Staatsb¹rgerschaft
b) Von der Polizeibehärde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung,
von der Ausländerbehärde vergebener Personalausweis oder Einreisevisum
c) Eine vom Auswärtigen Amt des betreffenden Auslandes (oder vom
Auswärtigen Amt bemächtigten Organ) und von einer Chinesischen
Botschaft oder einem Chinesischem Konsulat im Ausland beglaubigte,
im jeweiligen Ausland notariell beglaubigte Bescheinigung ¹ber
den Ehestand oder eine von der Botschaft oder vom Konsulat des
betreffenden Auslandes ausgestellte Bescheinigung ¹ber den
Ehestand.
5. Welche Unterlagen m¹ssen Ausländer bei der Beantragung
der Beurkundung einer Eheschlieäung vorlegen?
Chinesische B¹rger und Ausländer, die diese Bestimmungen
erf¹llen und ihre Dokumente komplett haben, kännen diese
mitsamt einem Foto beider Partner beim zuständigen Standesamt
einreichen. Wenn diese nach einer Untersuchung des Standesamtes
dem Chinesischen Ehegesetz und den betreffenden Bestimmungen entsprechen,
kann die Beurkundung der Eheschlieäung innerhalb eines Monats
vollzogen werden und die Heiratsurkunde ausgestellt werden. Auf
die Heiratsurkunde wird ein Foto beider Partner geklebt und ein
Sonderstempel der chinesischen Heiratsbehärde ¹ber Kreisniveau,
die f¹r chinesisch-ausländische Eheschlieäungen zuständig
ist, aufgestempelt.
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